Zwei Schweizer Qualitätsregister
EMR steht für Erfahrungsmedizinisches Register, ASCA für Association Suisse des Médecines Complémentaires. Beide sind Schweizer Qualitätsregister, die bestimmte Berufsgruppen aus der Komplementärmedizin und der Dentalhygiene zertifizieren. Schweizer Zusatzversicherungen mit Komplementär- oder Zahnpflege-Modul knüpfen die Erstattung von Behandlungskosten häufig an die Mitgliedschaft der ausführenden Person in einem dieser Register.
Konkret: Wenn Ihre Zusatzversicherung eine EMR- oder ASCA-Klausel hat, wird Ihre Dentalhygiene-Sitzung nur dann erstattet, wenn die ausführende Hygienikerin im jeweiligen Register gelistet ist. Ohne Anerkennung gibt es keine Rückerstattung, auch wenn die Sitzung medizinisch identisch durchgeführt wird.
Was EMR ist
Das Erfahrungsmedizinische Register, EMR, wurde 1999 von der Schweizer Krankenversicherer-Branche gegründet. Es zertifiziert Therapeuten und Therapeutinnen in Komplementär- und Erfahrungsmedizin nach festgelegten Qualitätskriterien. Für Dentalhygienikerinnen sind die Voraussetzungen eine staatlich anerkannte Ausbildung (in der Schweiz die Höhere Fachprüfung HF), Berufserfahrung und kontinuierliche Weiterbildung.
EMR-anerkannte Hygienikerinnen werden von der Mehrheit der Schweizer Zusatzversicherungen mit Zahnpflege-Modul akzeptiert, darunter Helsana, SWICA, Visana, Sanitas, Concordia und EGK.
Was ASCA ist
Die Association Suisse des Médecines Complémentaires, ASCA, ist ebenfalls ein Schweizer Qualitätsregister, das Therapeuten in Komplementär- und Erfahrungsmedizin zertifiziert. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei EMR: anerkannte Ausbildung, Praxiserfahrung, kontinuierliche Fortbildung.
ASCA wird von einigen Schweizer Versicherungen verlangt oder akzeptiert. Die exakte Anerkennung variiert je Versicherung und Tarif.
Unterschiede zwischen EMR und ASCA
In der Praxis ähneln sich die beiden Register stark. Beide zertifizieren nach vergleichbaren Qualitätsstandards und werden von einem grossen Teil der Schweizer Zusatzversicherungen akzeptiert.
Unterschiede in der Akzeptanz:
- EMR hat in der Schweiz die breitere Anerkennung. Praktisch alle namhaften Zusatzversicherungen mit Zahnpflege-Modul akzeptieren EMR-Belege.
- ASCA wird von einem Teil der Versicherungen ergänzend oder alternativ akzeptiert.
- Manche Versicherungen verlangen explizit nur EMR, manche akzeptieren beide, sehr wenige verlangen nur ASCA.
Welche Anerkennung Ihre konkrete Versicherung verlangt, steht in den Versicherungsbedingungen Ihrer Zusatzversicherung. Im Zweifel rufen Sie Ihre Versicherung an und fragen nach.
Welche Schweizer Versicherungen welche Anerkennung verlangen
Die Liste ändert sich gelegentlich, daher hier eine Orientierung. Stand 2026:
Akzeptieren EMR: Helsana, SWICA, Visana, Sanitas, Concordia, EGK, KPT, ÖKK, Sympany, Atupri, Aquilana, sowie die meisten kleineren Versicherungen.
Akzeptieren ASCA: Mehrere der oben genannten Versicherungen akzeptieren ASCA zusätzlich zu EMR. Die exakte Liste variiert nach Tarif.
Verlangen explizit eine bestimmte Liste: Manche Premium-Tarife haben restriktivere Anerkennungs-Listen, etwa nur EMR-Therapeuten mit zusätzlichen Spezialqualifikationen. In diesen Fällen lohnt der Blick in die Versicherungsbedingungen.
Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist über eine Versicherung mit EMR-Anerkennung versichert. Das ist der Grund, warum die meisten qualifizierten Schweizer Dentalhygienikerinnen sich für EMR registrieren.
Was eine EMR-Anerkennung in der Praxis bedeutet
Für Sie als Patientin oder Patient bedeutet eine EMR-anerkannte Hygienikerin:
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Erstattbarkeit über Zusatzversicherung. Sie reichen den Beleg bei Ihrer Versicherung ein, die Erstattung läuft nach den Tarif-Konditionen.
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Qualitäts-Indikator. Die EMR-Mitgliedschaft setzt Mindeststandards an Ausbildung und Weiterbildung voraus. Nicht jede Hygienikerin in der Schweiz ist EMR-registriert, häufig aus dem Grund, dass die Praxis keine Patientinnen mit Versicherungsanforderung hat.
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Direkte Abrechnung möglich. Manche Versicherungen ermöglichen den direkten Versand der Rechnung an die Versicherung, ohne dass Sie selbst einreichen müssen. Voraussetzung ist die EMR-Registrierung der ausführenden Person.
Wer bei Resident EMR-anerkannt ist
Unsere Dentalhygienikerinnen an allen sechs Standorten haben die Höhere Fachprüfung HF absolviert und sind EMR-registriert. Damit ist der Beleg, den Sie unmittelbar nach jeder Sitzung erhalten, bei Schweizer Zusatzversicherungen mit Zahnpflege-Modul einreichbar.
Bei Erstvorstellung in unserer Praxis fragen Sie gerne nach. Wir teilen Ihnen die EMR-Nummer der zuständigen Hygienikerin auf Wunsch mit, falls Ihre Versicherung das verlangt.
Mehr zur Dentalhygiene-Behandlung in Ihrem Standort:
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- Dentalhygiene Ermatingen
Was nicht EMR-anerkannt werden kann
EMR und ASCA betreffen Komplementär- und Erfahrungsmedizin sowie ausgewählte präventive Berufsgruppen wie Dentalhygienikerinnen. Klassische zahnärztliche Behandlungen wie Karies, Wurzelbehandlung oder Implantate sind nicht über EMR oder ASCA, sondern über die normalen Zusatzversicherungs-Konditionen für Zahnpflege abgewickelt.
Wenn Ihre Zusatzversicherung Zahnpflege deckt, sind diese Leistungen unabhängig von EMR oder ASCA erstattungsfähig. Mehr dazu im Artikel zur Krankenkasse beim Zahnarzt und im Artikel zur Zusatzversicherung für Zähne.
Was tun, wenn Ihre Versicherung weder EMR noch ASCA akzeptiert
In sehr wenigen Fällen verlangen Versicherungen ein anderes spezifisches Register. Falls Ihre Versicherung weder EMR noch ASCA akzeptiert, prüfen wir individuell, ob die geforderte Anerkennung bei einer unserer Hygienikerinnen vorliegt. Sprechen Sie das Thema bei der Terminbuchung an, wir koordinieren intern.
Bei Versicherungsbedingungen, die keine der gängigen Anerkennungen verlangen, ist die Erstattung nicht von der EMR-Mitgliedschaft abhängig. Sie reichen den Beleg wie gewohnt ein.
Zusammenfassung
EMR und ASCA sind Qualitätsregister, die bei Schweizer Zusatzversicherungen über die Erstattung von Dentalhygiene-Leistungen entscheiden. EMR ist in der Schweiz die häufigere Anerkennung. Resident-Hygienikerinnen sind alle EMR-registriert. Welche Anerkennung Ihre Versicherung konkret verlangt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Im Zweifel fragen Sie Ihre Versicherung oder uns.
Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Standort, wir klären Versicherungs-Fragen vorab.