Notfall · Sechs Standorte

Akuter Schmerz oder Unfall? Heute noch.

Sechs Resident-Standorte, erweiterte Sprechzeiten Mo bis Fr 07 bis 20 Uhr. Winterthur und Rapperswil-Jona auch Sa und So. Akut-Telefon pro Standort, Schmerzlinderung als erstes Behandlungsziel.

052 214 31 51

Hauptnummer · während der Sprechzeiten

Symptom-Spezifische Erste Hilfe

Was ist passiert?

Jeder Notfall hat seine eigenen ersten fünfzehn Minuten, die das Behandlungsergebnis prägen. Wählen Sie das Symptom, das am ehesten zutrifft, und folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Erweiterte Sprechzeiten

Wann erreichen Sie uns.

Werktags
Mo bis Fr · 07 bis 20 Uhr Alle sechs Standorte regulär besetzt. Akut-Termine werden binnen Stunden vergeben, in der Regel am gleichen Tag.
Wochenende
Sa und So · 09 bis 15 Uhr Winterthur (052 214 31 51) und Rapperswil-Jona (055 212 56 91) sind am Wochenende für Notfälle besetzt.
Ausserhalb der Sprechzeiten
Nachts und an Feiertagen Wählen Sie die Hauptnummer. Sie hören eine Bandansage mit dem aktuell verantwortlichen Standort und der Akut-Nummer. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie 144 (Sanität) oder 112 (Notruf).

Triage

Was zählt als zahnärztlicher Notfall.

Akut · sofort

Behandlung innerhalb einer Stunde

Ausgeschlagener bleibender Zahn, starke Blutung nach einer Behandlung, Atemnot oder Schluckbeschwerden in Verbindung mit Schwellung. Wählen Sie sofort die Akut-Nummer oder bei Atemnot 144.

Dringlich · binnen 24 Stunden

Termin am gleichen oder nächsten Tag

Pochende Zahnschmerzen, abgebrochener Zahn mit Pulpabeteiligung, akuter Abszess ohne Schluckbeschwerden, Schwellung an Wange oder Kiefer. Anruf während der Sprechzeit, Termin in der Regel am gleichen Tag.

Baldmöglichst · binnen Tagen

Termin in den nächsten Werktagen

Abgefallene Krone oder Füllung ohne Schmerz, gelockerter Zahn ohne Pulpabeteiligung, leichter Druckschmerz bei Beissen. Anruf an einem normalen Werktag, Termin binnen zwei bis drei Tagen.

Versicherung

Wer trägt die Kosten.

Bei einem Unfallereignis (Sturz, Sport, Verkehr, Schlag) ist die Unfallversicherung zuständig, nicht die Krankenkasse. Notieren Sie sofort Datum, Zeit und Hergang. Bei Schulkindern ist die Schulversicherung erste Anlaufstelle, bei Berufstätigen die Suva oder Privatversicherung. Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung.

Bei akutem Schmerz ohne Unfall (Pulpitis, Abszess, abgefallene Krone) sind die Behandlungskosten in der Regel privat zu tragen. Bei Zusatzversicherungen mit Zahnpflege-Modul prüfen Sie die Bedingungen. Wir stellen Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag aus.

Mehr Information zur Versicherungssituation: Zahnunfall und Versicherung sowie Was übernimmt die Krankenkasse beim Zahnarzt.

Notfall

Im Notfall sind wir für Sie da.

Hauptnummer Winterthur: 052 214 31 51. Während der Sprechzeiten direkt erreichbar. Bei lebensbedrohlichen Notfällen 144 oder 112.

052 214 31 51 Alle Standorte

Online rund um die Uhr. Telefonisch während der Sprechzeiten.