Warum die ersten Minuten entscheiden
Ein ausgeschlagener bleibender Zahn (Dentalmedizin: Avulsion) ist die Notfallsituation in der Zahnmedizin, in der Zeit am unmittelbarsten gegen Sie arbeitet. Der Schlüssel zur erfolgreichen Replantation ist die Vitalität der Desmodontalzellen, also der mikroskopisch feinen Bindegewebszellen, die die Wurzeloberfläche bedecken. Diese Zellen brauchen ein feuchtes, isotones Milieu, um zu überleben.
In trockener Umgebung sterben Desmodontalzellen innerhalb von 15 bis 30 Minuten ab. In einer Zahnrettungsbox überleben sie bis zu 48 Stunden. In Milch immerhin sechs bis acht Stunden. Diese Zahlen sind keine Theorie, sie bestimmen direkt, ob der Zahn nach der Replantation reizlos einheilt, oder ob er nach Monaten als Wurzel resorbiert wird.
Was am Behandlungsstuhl passiert
Wenn Sie bei uns ankommen, läuft die Behandlung in festem Ablauf ab. Erstens die fokussierte Inspektion des Zahnfachs und des Zahns selbst. Frakturen am Wurzelende oder am Alveolarknochen können die Replantation verhindern und erfordern dann eine andere Strategie.
Zweitens die Reinigung des Zahnfachs und gegebenenfalls des Zahns mit steriler Kochsalzlösung, ohne mechanische Reibung. Drittens die Replantation selbst, in der Regel ohne grosse Lokalanästhesie, weil das Schmerzempfinden im leeren Alveolus reduziert ist.
Viertens die Schienung des replantierten Zahns an die Nachbarzähne mit einer flexiblen Drahtbogen-Composite-Schiene für sieben bis vierzehn Tage. Diese Schiene erlaubt eine physiologische Mikrobewegung, die für die Einheilung wichtig ist.
Fünftens, in der gleichen Sitzung oder nach wenigen Tagen, der Entscheid über die Wurzelbehandlung. Bei abgeschlossenem Wurzelwachstum (Erwachsene) ist die Wurzelbehandlung fast immer indiziert, weil die Pulpa nach Avulsion in der Regel nekrotisch wird. Bei Kindern mit noch offener Wurzelspitze warten wir und beobachten, weil sich die Pulpa manchmal noch revaskularisiert.
Milchzahn ausgeschlagen
Bei Kindern und Milchzähnen gilt eine andere Regel. Ausgeschlagene Milchzähne werden in der Regel nicht repliziert, weil die Gefahr besteht, dass die Replantation den darunterliegenden bleibenden Zahnkeim schädigt. Bringen Sie Ihr Kind trotzdem in die Praxis. Wir prüfen den Befund, klären auf, und beobachten die nachfolgende Entwicklung des bleibenden Zahns über die nächsten Monate.
Versicherungs-Hinweis
Zahnverletzungen durch Sturz, Sport, Schlag oder Verkehrsunfall sind in der Schweiz immer Unfallereignisse und fallen unter die Unfallversicherung, nicht unter die Krankenkasse. Notieren Sie sofort Datum, Zeit, Ort und Hergang. Bei Schulkindern ist die Schulversicherung erste Anlaufstelle. Bei Berufstätigen die Suva oder Privatversicherung. Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung und stellen den Behandlungsplan zur Verfügung. Mehr zur Versicherungssituation bei Zahnunfällen.