Preise

Behandlung nach SSO-Tarif.

Wir verrechnen nach dem schweizweit gültigen SSO-Tarif. Vor jeder grösseren Behandlung erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen können.

Dentalhygiene abrechenbar

Unsere diplomierten Dentalhygienikerinnen sind im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) eingetragen. Viele Schweizer Zusatzversicherungen setzen diesen Eintrag für die Rückerstattung voraus. Ob und wie viel Ihre Versicherung übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab.

SSO-Tarif

Verrechnung nach Schweizer Standard.

Schweizer Zahnärztinnen und Zahnärzte verrechnen nach dem SSO-Tarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft. Jede Behandlungsposition im Tarif hat eine festgelegte Anzahl Taxpunkte. Der Frankenbetrag ergibt sich aus Taxpunkten mal Taxpunktwert. Der Taxpunktwert ist nicht schweizweit gleich, sondern wird je Praxis festgelegt.

Konkrete Preise hängen vom individuellen Befund, vom Aufwand und von den verwendeten Materialien ab. Sie erhalten den Preis schriftlich, nachdem wir Ihren Befund erhoben haben. Pauschalpreise vor der Untersuchung wären unseriös.

Materialkosten, Laborarbeiten und Fremdleistungen verrechnen wir separat und zum Selbstkostenpreis. Sie stehen einzeln im schriftlichen Kostenvoranschlag.

Bei Behandlungen, deren voraussichtliche Kosten CHF 1'000 übersteigen, erstellen wir einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Sie können diesen vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.

Versicherung

Was die Versicherung deckt.

  • 01

    Grundversicherung

    Übernimmt zahnärztliche Behandlungen nur bei Unfall oder bei Behandlungen, die durch eine schwere Erkrankung notwendig werden. Routinebehandlungen sind nicht gedeckt.

  • 02

    Zusatzversicherung

    Zahnpflege-Module von Helsana, SWICA, Visana, Sanitas und ÖKK übernehmen je nach Tarif einen Teil oder die volle Behandlungssumme. Reichen Sie Ihren Kostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn ein.

  • 03

    EMR-Eintrag

    Unsere diplomierten Dentalhygienikerinnen sind im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) eingetragen. Dieser Eintrag ist Voraussetzung für die Kostenrückerstattung von Dentalhygiene-Sitzungen durch viele Zusatzversicherungen.

Kosten verstehen

Vertiefung im Ratgeber.

Die nachfolgenden Artikel erklären die wichtigsten Kosten- und Versicherungs-Themen ohne Marketing-Aufschlag: woraus sich ein Betrag zusammensetzt, was die Versicherung übernimmt und wie der schriftliche Kostenvoranschlag zustande kommt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Warum stehen keine konkreten Preise auf der Website?

Schweizer Zahnärztinnen und Zahnärzte verrechnen nach dem SSO-Tarif (Tarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft). Dieser Tarif ist schweizweit einheitlich strukturiert: Jede Behandlungsposition hat eine fixe Anzahl Tax-Punkte, der Punktwert variiert leicht je nach Praxis und Sozialversicherungspartner. Der konkrete Preis hängt vom individuellen Befund, dem Aufwand und den verwendeten Materialien ab und lässt sich erst nach der Diagnostik beziffern. Pauschalpreise auf einer Website wären unseriös.

Wie funktioniert der schriftliche Kostenvoranschlag?

Nach der Erstuntersuchung mit Befund und allenfalls Bildgebung erstellen wir einen schriftlichen Behandlungsplan mit allen geplanten Positionen. Sie nehmen ihn mit nach Hause, prüfen ihn in Ruhe und reichen ihn bei Ihrer Zusatzversicherung zur Vorabklärung ein. Erst nach Ihrer Freigabe beginnen wir mit der Behandlung.

Übernimmt die Krankenkasse zahnärztliche Behandlungen?

Die Schweizer Grundversicherung deckt zahnärztliche Behandlungen nur in eng definierten Ausnahmefällen, etwa bei Unfällen oder spezifischen medizinischen Indikationen. Zusatzversicherungen mit Zahnpflege-Modul (Helsana, SWICA, Visana, Sanitas, ÖKK und andere) erstatten je nach Tarif einen Teil bis vollständig. Den Beleg erhalten Sie unmittelbar nach der Behandlung zur direkten Einreichung.

Sind Ratenzahlungen möglich?

Bei grösseren Behandlungssummen besprechen wir Ratenzahlungen oder eine Finanzierung über etablierte Schweizer Partner. Die Bedingungen werden schriftlich offen gelegt, bevor die Behandlung beginnt.

Was bedeutet EMR-Anerkennung?

Das Erfahrungsmedizinische Register (EMR) führt ein Verzeichnis anerkannter Therapeutinnen und Therapeuten. Unsere diplomierten Dentalhygienikerinnen sind dort eingetragen, was bei vielen Schweizer Zusatzversicherungen Voraussetzung für die Kostenrückerstattung von Dentalhygiene-Sitzungen ist. Die ASCA ist eine zweite, ebenfalls schweizweit tätige Registrierstelle mit derselben Funktion.

Was umfasst die Erstuntersuchung?

Die Erstuntersuchung umfasst das Gespräch, den klinischen Befund und die Beurteilung. Bei Bedarf kommen Bildgebung (Bissflügel-Röntgen, DVT) oder ein intraoraler Scan dazu. Verrechnet wird nach SSO-Tarif und tatsächlichem Aufwand. Den Betrag nennen wir Ihnen auf Anfrage vorab am Telefon, und nach der Untersuchung erhalten Sie einen schriftlichen Behandlungsplan mit allen geplanten Positionen.

Termin

Wann passt es Ihnen?

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