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Ratenzahlung beim Zahnarzt. Was in der Schweiz möglich ist und wie es funktioniert.

Grössere Zahnbehandlungen wie Implantate, Brücken oder kieferorthopädische Therapien können auf einmal finanziell belasten. Schweizer Zahnarztpraxen bieten unterschiedliche Modelle der Ratenzahlung an. Dieser Artikel erklärt die gängigen Optionen, ihre Vor- und Nachteile und wie Sie das Thema mit Ihrer Praxis besprechen.

Das Wichtigste

Ratenzahlung beim Zahnarzt ist in der Schweiz auf mehreren Wegen möglich. Für viele Patientinnen und Patienten ist die direkte, meist zinslose Ratenzahlung mit der Praxis die pragmatischste Lösung, bei sehr hohen Beträgen kommt eine externe Finanzierung mit Zinsen infrage. Sprechen Sie das Thema bei der Behandlungsplanung offen an, am besten zusammen mit dem schriftlichen Kostenvoranschlag.

Verfasst von Dr. Markus Franke 15. Februar 2026 6 Min Lesezeit

Eine offene Frage zwischen Patient und Praxis

Grössere Zahnbehandlungen können in einer Summe von mehreren tausend Franken anfallen. Implantate, mehrteilige Brücken oder kieferorthopädische Behandlungen sind häufig die Anlässe. Nicht jede Patientin oder jeder Patient kann oder möchte diese Summen auf einmal tragen, auch wenn die Behandlung medizinisch indiziert ist.

In der Schweiz gibt es mehrere Modelle der Ratenzahlung. Die Optionen sind unterschiedlich gut bekannt und unterschiedlich häufig genutzt. Dieser Artikel erklärt die gängigen Modelle und wie Sie das Thema mit Ihrer Praxis besprechen.

Modell 1: Direkte Ratenzahlung mit der Praxis

Die einfachste und häufig pragmatischste Lösung. Die Praxis stellt nicht die volle Summe sofort in Rechnung, sondern verteilt die Zahlungen über mehrere Monate.

Wie es funktioniert:

  • Sie und die Praxis vereinbaren einen Zahlungsplan mit monatlichen Raten
  • Die Behandlung läuft normal, die Praxis trägt das Risiko
  • Üblicherweise zinslos oder mit sehr geringer Bearbeitungs-Pauschale
  • Schriftliche Vereinbarung mit Höhe und Anzahl der Raten

Vorteile:

  • Direkt mit Ihrer Praxis, ohne externen Finanzierer
  • In der Regel zinslos
  • Flexibel anpassbar bei Änderungen Ihrer finanziellen Lage

Grenzen:

  • Vertrauensbasis nötig: Die Praxis trägt das Ausfallrisiko, weshalb das Modell häufiger bei langjährigen Patienten oder klar belegbaren Behandlungsbedarfen genutzt wird
  • Nicht jede Praxis bietet das von sich aus an, fragen lohnt sich
  • Bei sehr hohen Beträgen kann die Praxis eine externe Finanzierung empfehlen

Bei Resident besprechen wir die Ratenzahlung offen, wenn Sie das Thema ansprechen. Es gibt keine pauschale Regel, sondern eine individuelle Vereinbarung je Patientin und Behandlung.

Modell 2: Versicherungs-Erstattung mit Vor-Finanzierung

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Zahnpflege-Modul haben, übernimmt die Versicherung einen Teil der Behandlungskosten. Die Erstattung erfolgt aber nach Einreichung der Rechnung, das heisst Sie zahlen zuerst und werden später erstattet.

Ein praktisches Modell ist die Kombination:

  1. Sie reichen den Kostenvoranschlag bei der Versicherung ein und erhalten eine schriftliche Kostenzusage
  2. Sie zahlen die Behandlungssumme an die Praxis (gegebenenfalls in vereinbarten Raten)
  3. Sie reichen die Rechnungen an die Versicherung ein und erhalten den vereinbarten Anteil zurück

Manche Versicherungen ermöglichen die direkte Abrechnung zwischen Praxis und Versicherung, sodass nur Ihr Selbstbehalt an die Praxis fliesst. Das ist nicht überall verfügbar.

Mehr zur Versicherungslogik im Artikel zur Krankenkasse beim Zahnarzt und im Artikel zur Zusatzversicherung für Zähne.

Modell 3: Externe Finanzierung über Drittanbieter

Es gibt in der Schweiz Anbieter, die Behandlungs-Finanzierungen ähnlich wie Konsumkredite anbieten. Die Praxis erhält die volle Summe sofort, Sie zahlen in Raten an den Finanzierer mit Zinsen.

Vorteile:

  • Möglich auch bei sehr hohen Beträgen
  • Längere Laufzeiten verfügbar (häufig bis 60 Monate)
  • Praxis hat kein Ausfallrisiko, kann unabhängig agieren

Grenzen:

  • Zinsen kommen hinzu, üblicherweise zwischen 4 und 9 Prozent jährlich, je nach Bonität und Anbieter
  • Bonitätsprüfung durch den Finanzierer
  • Bei Zahlungsschwierigkeiten klare Vertrags-Konsequenzen
  • Schweizer Konsumkreditgesetz greift bei diesen Verträgen

Beispiel-Anbieter: Cembra Money Bank, BANK-now, Cashgate, sowie spezifische Health-Finance-Anbieter. Die Praxis hat in der Regel Vorzugskonditionen mit ausgewählten Partnern, fragen Sie konkret nach.

Externe Finanzierung ist sinnvoll bei sehr hohen Beträgen über mehrere Jahre Laufzeit, wenn Eigenfinanzierung und direkte Praxis-Raten nicht ausreichen. Bei kleineren Beträgen lohnt sich der Zinsaufwand selten.

Modell 4: Behandlungs-Etappierung

Eine indirekte Form der Ratenzahlung ist die zeitliche Verteilung der Behandlung. Bei mehreren Implantaten oder einer komplexen Versorgung kann die Behandlung über mehrere Versicherungsjahre verteilt werden, sodass:

  • Der Maximalbetrag der Zusatzversicherung pro Jahr mehrfach ausgeschöpft wird
  • Die Eigenbelastung pro Jahr gleichmässiger verteilt ist
  • Liquiditätsspitzen vermieden werden

Voraussetzung: Die Behandlungsphasen sind medizinisch sinnvoll trennbar. Eine einzelne Wurzelbehandlung kann nicht über zwei Jahre verteilt werden, eine vollständige Versorgung mit vier Implantaten und Brücken hingegen schon.

Wir sprechen die Etappierung im Behandlungsplan an, wenn sie für Ihre Konstellation Sinn ergibt. Mehr zum Behandlungsplan im Artikel zum schriftlichen Kostenvoranschlag.

Was Sie vor der Behandlung klären sollten

  1. Genauer Kostenvoranschlag. Vor jeder grösseren Behandlung erhalten Sie einen schriftlichen KVA. Sie wissen die Gesamtsumme, bevor Sie Entscheidungen treffen.

  2. Versicherungs-Erstattung. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, klären Sie vorab, was erstattet wird. Reichen Sie den KVA ein und warten Sie die schriftliche Zusage ab.

  3. Eigenanteil und Liquidität. Mit der Erstattungs-Zusage und Ihrer Eigenfinanzierung wissen Sie, welche Summe in Raten zu finanzieren ist.

  4. Gespräch mit der Praxis. Sprechen Sie das Thema offen an. Praxen, die das Thema kennen, schlagen häufig praktikable Lösungen vor.

  5. Notwendigkeit prüfen. Nicht jede Behandlung ist sofort dringend. Bei nicht-akutem Bedarf gibt es manchmal die Option, mit Vorbehandlung zu beginnen und die teurere Hauptbehandlung später anzugehen.

  6. Alternativen besprechen. Bei sehr hohen Kosten gibt es manchmal kostengünstigere Alternativen mit ähnlichem Ergebnis. Beispielsweise eine Brücke statt mehrerer Implantate, ein Inlay statt einer Krone. Mehr im Artikel Implantat oder Brücke und Inlay versus Krone.

Wie wir bei Resident damit umgehen

Wir besprechen Finanzierungs-Themen offen. Wenn Sie das Thema ansprechen, sind wir nicht überrascht. Eine Behandlung, die Sie aus finanziellen Gründen nicht beginnen können oder möchten, bringt niemandem etwas.

Bei jeder grösseren Behandlung erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit detaillierter Auflistung. Bei der Besprechung des KVA sprechen wir auch die Finanzierungs-Optionen an, sofern relevant. Direkte Ratenzahlung mit unserer Praxis ist bei vielen Behandlungen möglich, wir vereinbaren das individuell.

Bei sehr hohen Beträgen oder spezifischen finanziellen Situationen besprechen wir externe Finanzierungs-Optionen oder eine zeitliche Etappierung der Behandlung. Bei nicht-akutem Bedarf können wir die Behandlung verzögern, wenn das aus finanziellen Gründen sinnvoll ist und medizinisch vertretbar ist.

Was Sie nicht tun sollten

Behandlung trotz akutem Bedarf hinausschieben. Akute Schmerzen, Entzündungen oder fortschreitende Karies sollten nicht aus finanziellen Gründen unbehandelt bleiben. Die Folgekosten sind häufig höher.

Behandlung in einer ausländischen Praxis beginnen, weil günstiger. Internationaler Zahntourismus kann auf den ersten Blick attraktiv aussehen, ist bei Komplikationen aber häufig schwierig. Schweizer Praxen bieten Folge- und Garantie-Behandlungen für eigene Arbeit, nicht für ausländische Versorgungen.

Versicherungs-Abschluss kurz vor der Behandlung. Wartezeiten und Vorbehalte verhindern in der Regel, dass die Versicherung kurzfristig gedeckte Behandlungen erstattet. Mehr im Artikel zur Zusatzversicherung für Zähne.

Behandlung in mehreren Praxen aufteilen ohne Koordination. Schwierig, wenn die Versorgungen aufeinander aufbauen.

Zusammenfassung

Ratenzahlung beim Zahnarzt ist in der Schweiz möglich, hat aber unterschiedliche Modelle mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Direkte Ratenzahlung mit der Praxis ist für viele Patienten die pragmatischste Lösung. Externe Finanzierung lohnt sich bei sehr hohen Summen. Die Versicherungs-Erstattung deckt einen Teil der Kosten, sofern eine Zusatzversicherung besteht.

Sprechen Sie das Thema bei der Behandlungsplanung offen mit Ihrer Praxis. Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Standort für die Befundung und Kostenklärung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Bietet Resident Ratenzahlung an?

Bei vielen Behandlungen ist eine direkte Ratenzahlung mit unserer Praxis möglich. Es gibt dafür keine pauschale Regel, sondern eine individuelle Vereinbarung je nach Patientin oder Patient und Behandlung. Sprechen Sie das Thema bei der Besprechung des Kostenvoranschlags offen an, wir sind darauf vorbereitet.

Ist die Ratenzahlung mit der Praxis zinslos?

Die direkte Ratenzahlung mit der Praxis ist in der Regel zinslos oder mit einer sehr geringen Bearbeitungs-Pauschale verbunden. Zinsen fallen vor allem bei externer Finanzierung über einen Drittanbieter an, dort liegen sie üblicherweise zwischen vier und neun Prozent jährlich, je nach Bonität und Anbieter. Die genauen Konditionen halten wir in einer schriftlichen Vereinbarung fest.

Übernimmt die Grundversicherung einen Teil der Kosten?

Die Schweizer Grundversicherung übernimmt zahnärztliche Behandlungen nur in eng definierten Ausnahmefällen, etwa nach einem Unfall. Im Regelfall sind grössere Zahnbehandlungen Selbstzahler-Leistungen. Eine Zusatzversicherung mit Zahnpflege-Modul kann je nach Tarif und Maximalbetrag einen Teil der Kosten decken, erstattet aber meist erst nach Einreichung der Rechnung.

Was muss ich vor der Behandlung zur Finanzierung klären?

Klären Sie zuerst den genauen Betrag über den schriftlichen Kostenvoranschlag. Reichen Sie diesen bei einer allfälligen Zusatzversicherung ein und warten Sie die schriftliche Kostenzusage ab. Erst dann wissen Sie, welcher Eigenanteil tatsächlich in Raten zu finanzieren ist, und können das passende Modell mit der Praxis besprechen.

Kann eine grosse Behandlung über mehrere Jahre verteilt werden?

Ja, sofern die Behandlungsphasen medizinisch sinnvoll trennbar sind. Eine einzelne Wurzelbehandlung lässt sich nicht aufteilen, eine umfangreiche Versorgung mit mehreren Implantaten und Brücken hingegen schon. Die Etappierung verteilt die Eigenbelastung gleichmässiger über mehrere Versicherungsjahre. Wir sprechen sie im Behandlungsplan an, wenn sie für Ihre Konstellation Sinn ergibt.

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