Eine offene Frage zwischen Patient und Praxis
Grössere Zahnbehandlungen können in einer Summe von mehreren tausend Franken anfallen. Implantate, mehrteilige Brücken oder kieferorthopädische Behandlungen sind häufig die Anlässe. Nicht jede Patientin oder jeder Patient kann oder möchte diese Summen auf einmal tragen, auch wenn die Behandlung medizinisch indiziert ist.
In der Schweiz gibt es mehrere Modelle der Ratenzahlung. Die Optionen sind unterschiedlich gut bekannt und unterschiedlich häufig genutzt. Dieser Artikel erklärt die gängigen Modelle und wie Sie das Thema mit Ihrer Praxis besprechen.
Modell 1: Direkte Ratenzahlung mit der Praxis
Die einfachste und häufig pragmatischste Lösung. Die Praxis stellt nicht die volle Summe sofort in Rechnung, sondern verteilt die Zahlungen über mehrere Monate.
Wie es funktioniert:
- Sie und die Praxis vereinbaren einen Zahlungsplan mit monatlichen Raten
- Die Behandlung läuft normal, die Praxis trägt das Risiko
- Üblicherweise zinslos oder mit sehr geringer Bearbeitungs-Pauschale
- Schriftliche Vereinbarung mit Höhe und Anzahl der Raten
Vorteile:
- Direkt mit Ihrer Praxis, ohne externen Finanzierer
- In der Regel zinslos
- Flexibel anpassbar bei Änderungen Ihrer finanziellen Lage
Grenzen:
- Vertrauensbasis nötig: Die Praxis trägt das Ausfallrisiko, weshalb das Modell häufiger bei langjährigen Patienten oder klar belegbaren Behandlungsbedarfen genutzt wird
- Nicht jede Praxis bietet das von sich aus an, fragen lohnt sich
- Bei sehr hohen Beträgen kann die Praxis eine externe Finanzierung empfehlen
Bei Resident besprechen wir die Ratenzahlung offen, wenn Sie das Thema ansprechen. Es gibt keine pauschale Regel, sondern eine individuelle Vereinbarung je Patientin und Behandlung.
Modell 2: Versicherungs-Erstattung mit Vor-Finanzierung
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Zahnpflege-Modul haben, übernimmt die Versicherung einen Teil der Behandlungskosten. Die Erstattung erfolgt aber nach Einreichung der Rechnung, das heisst Sie zahlen zuerst und werden später erstattet.
Ein praktisches Modell ist die Kombination:
- Sie reichen den Kostenvoranschlag bei der Versicherung ein und erhalten eine schriftliche Kostenzusage
- Sie zahlen die Behandlungssumme an die Praxis (gegebenenfalls in vereinbarten Raten)
- Sie reichen die Rechnungen an die Versicherung ein und erhalten den vereinbarten Anteil zurück
Manche Versicherungen ermöglichen die direkte Abrechnung zwischen Praxis und Versicherung, sodass nur Ihr Selbstbehalt an die Praxis fliesst. Das ist nicht überall verfügbar.
Mehr zur Versicherungslogik im Artikel zur Krankenkasse beim Zahnarzt und im Artikel zur Zusatzversicherung für Zähne.
Modell 3: Externe Finanzierung über Drittanbieter
Es gibt in der Schweiz Anbieter, die Behandlungs-Finanzierungen ähnlich wie Konsumkredite anbieten. Die Praxis erhält die volle Summe sofort, Sie zahlen in Raten an den Finanzierer mit Zinsen.
Vorteile:
- Möglich auch bei sehr hohen Beträgen
- Längere Laufzeiten verfügbar (häufig bis 60 Monate)
- Praxis hat kein Ausfallrisiko, kann unabhängig agieren
Grenzen:
- Zinsen kommen hinzu, üblicherweise zwischen 4 und 9 Prozent jährlich, je nach Bonität und Anbieter
- Bonitätsprüfung durch den Finanzierer
- Bei Zahlungsschwierigkeiten klare Vertrags-Konsequenzen
- Schweizer Konsumkreditgesetz greift bei diesen Verträgen
Beispiel-Anbieter: Cembra Money Bank, BANK-now, Cashgate, sowie spezifische Health-Finance-Anbieter. Die Praxis hat in der Regel Vorzugskonditionen mit ausgewählten Partnern, fragen Sie konkret nach.
Externe Finanzierung ist sinnvoll bei sehr hohen Beträgen über mehrere Jahre Laufzeit, wenn Eigenfinanzierung und direkte Praxis-Raten nicht ausreichen. Bei kleineren Beträgen lohnt sich der Zinsaufwand selten.
Modell 4: Behandlungs-Etappierung
Eine indirekte Form der Ratenzahlung ist die zeitliche Verteilung der Behandlung. Bei mehreren Implantaten oder einer komplexen Versorgung kann die Behandlung über mehrere Versicherungsjahre verteilt werden, sodass:
- Der Maximalbetrag der Zusatzversicherung pro Jahr mehrfach ausgeschöpft wird
- Die Eigenbelastung pro Jahr gleichmässiger verteilt ist
- Liquiditätsspitzen vermieden werden
Voraussetzung: Die Behandlungsphasen sind medizinisch sinnvoll trennbar. Eine einzelne Wurzelbehandlung kann nicht über zwei Jahre verteilt werden, eine vollständige Versorgung mit vier Implantaten und Brücken hingegen schon.
Wir sprechen die Etappierung im Behandlungsplan an, wenn sie für Ihre Konstellation Sinn ergibt. Mehr zum Behandlungsplan im Artikel zum schriftlichen Kostenvoranschlag.
Was Sie vor der Behandlung klären sollten
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Genauer Kostenvoranschlag. Vor jeder grösseren Behandlung erhalten Sie einen schriftlichen KVA. Sie wissen die Gesamtsumme, bevor Sie Entscheidungen treffen.
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Versicherungs-Erstattung. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, klären Sie vorab, was erstattet wird. Reichen Sie den KVA ein und warten Sie die schriftliche Zusage ab.
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Eigenanteil und Liquidität. Mit der Erstattungs-Zusage und Ihrer Eigenfinanzierung wissen Sie, welche Summe in Raten zu finanzieren ist.
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Gespräch mit der Praxis. Sprechen Sie das Thema offen an. Praxen, die das Thema kennen, schlagen häufig praktikable Lösungen vor.
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Notwendigkeit prüfen. Nicht jede Behandlung ist sofort dringend. Bei nicht-akutem Bedarf gibt es manchmal die Option, mit Vorbehandlung zu beginnen und die teurere Hauptbehandlung später anzugehen.
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Alternativen besprechen. Bei sehr hohen Kosten gibt es manchmal kostengünstigere Alternativen mit ähnlichem Ergebnis. Beispielsweise eine Brücke statt mehrerer Implantate, ein Inlay statt einer Krone. Mehr im Artikel Implantat oder Brücke und Inlay versus Krone.
Wie wir bei Resident damit umgehen
Wir besprechen Finanzierungs-Themen offen. Wenn Sie das Thema ansprechen, sind wir nicht überrascht. Eine Behandlung, die Sie aus finanziellen Gründen nicht beginnen können oder möchten, bringt niemandem etwas.
Bei jeder grösseren Behandlung erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit detaillierter Auflistung. Bei der Besprechung des KVA sprechen wir auch die Finanzierungs-Optionen an, sofern relevant. Direkte Ratenzahlung mit unserer Praxis ist bei vielen Behandlungen möglich, wir vereinbaren das individuell.
Bei sehr hohen Beträgen oder spezifischen finanziellen Situationen besprechen wir externe Finanzierungs-Optionen oder eine zeitliche Etappierung der Behandlung. Bei nicht-akutem Bedarf können wir die Behandlung verzögern, wenn das aus finanziellen Gründen sinnvoll ist und medizinisch vertretbar ist.
Was Sie nicht tun sollten
Behandlung trotz akutem Bedarf hinausschieben. Akute Schmerzen, Entzündungen oder fortschreitende Karies sollten nicht aus finanziellen Gründen unbehandelt bleiben. Die Folgekosten sind häufig höher.
Behandlung in einer ausländischen Praxis beginnen, weil günstiger. Internationaler Zahntourismus kann auf den ersten Blick attraktiv aussehen, ist bei Komplikationen aber häufig schwierig. Schweizer Praxen bieten Folge- und Garantie-Behandlungen für eigene Arbeit, nicht für ausländische Versorgungen.
Versicherungs-Abschluss kurz vor der Behandlung. Wartezeiten und Vorbehalte verhindern in der Regel, dass die Versicherung kurzfristig gedeckte Behandlungen erstattet. Mehr im Artikel zur Zusatzversicherung für Zähne.
Behandlung in mehreren Praxen aufteilen ohne Koordination. Schwierig, wenn die Versorgungen aufeinander aufbauen.
Zusammenfassung
Ratenzahlung beim Zahnarzt ist in der Schweiz möglich, hat aber unterschiedliche Modelle mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Direkte Ratenzahlung mit der Praxis ist für viele Patienten die pragmatischste Lösung. Externe Finanzierung lohnt sich bei sehr hohen Summen. Die Versicherungs-Erstattung deckt einen Teil der Kosten, sofern eine Zusatzversicherung besteht.
Sprechen Sie das Thema bei der Behandlungsplanung offen mit Ihrer Praxis. Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Standort für die Befundung und Kostenklärung.