Eine Behandlung in zwei Phasen
Kieferorthopädie bei Kindern findet häufig in zwei separaten Phasen statt. Die Frühbehandlung beginnt im Wechselgebiss mit etwa fünf bis acht Jahren und behandelt strukturelle Probleme, die sich mit dem Wachstum verschärfen oder die spätere Behandlung verkomplizieren. Die Hauptbehandlung beginnt mit zehn bis dreizehn Jahren, wenn die bleibenden Zähne weitgehend durchgebrochen sind, und korrigiert die Zahnstellung in ihrer endgültigen Form.
Nicht jedes Kind braucht beide Phasen. Manche brauchen keine, manche nur eine, manche beide. Die Entscheidung folgt der Diagnose. Dieser Artikel zeigt die Kriterien, ab wann welche Phase sinnvoll ist.
Die Frühbehandlung
Frühbehandlung wird mit fünf bis acht Jahren begonnen, im Wechselgebiss zwischen Milchzahn- und bleibender Bezahnung. Sie nutzt das natürliche Kieferwachstum, um strukturelle Probleme zu korrigieren, die später schwer oder nicht mehr ohne Operation behandelbar wären.
Typische Behandlungs-Geräte:
- Lose herausnehmbare Spangen (Aktivatoren, Bionatoren, Plattenapparaturen).
- Festsitzende Geräte wie Quad-Helix oder Hyrax-Schraube zur Gaumennaht-Erweiterung.
- Funktionskieferorthopädische Geräte zur Steuerung des Wachstums von Ober- und Unterkiefer.
- Mini-Brackets in selteneren Fällen, wenn einzelne bleibende Zähne früh behandelt werden müssen.
Die Frühbehandlung dauert in der Regel sechs bis 24 Monate, gefolgt von einer Pausezeit, in der die übrigen bleibenden Zähne durchbrechen.
Die Hauptbehandlung
Die Hauptbehandlung beginnt mit zehn bis dreizehn Jahren, wenn die meisten bleibenden Zähne durchgebrochen sind. Sie korrigiert die Zahnstellung in ihrer endgültigen Konfiguration.
Behandlungs-Optionen:
- Festsitzende Multiband-Apparatur (Brackets) mit Drähten, klassische Lösung, in jeder Konstellation einsetzbar.
- Aligner-Therapie (Invisalign) transparente Kunststoff-Schienen, ästhetisch unauffällig, geeignet bei moderaten Korrekturen, voraussetzt hohe Mitarbeit. Mehr im Artikel Invisalign vs feste Spange.
- Lingualtechnik Brackets auf der Innenseite der Zähne, sehr unauffällig, technisch anspruchsvoll, höhere Kosten.
Die Hauptbehandlung dauert in der Regel 18 bis 36 Monate, je nach Komplexität.
Vergleich der zwei Phasen nach Kriterien
Behandlungsziel
Frühbehandlung: strukturelle Korrektur von Wachstum, Bisslage und Platzproblemen. Häufig fundamentale Voraussetzung für eine erfolgreiche spätere Hauptbehandlung.
Hauptbehandlung: Feinkorrektur der Zahnstellung im bleibenden Gebiss, ästhetische und funktionelle Idealstellung.
Behandlungs-Aufwand
Frühbehandlung: 6 bis 24 Monate, häufig mit herausnehmbaren Geräten, geringe Mitarbeit-Anforderung wenn das Kind die Geräte trägt.
Hauptbehandlung: 18 bis 36 Monate, häufig mit festsitzenden Brackets, höhere tägliche Mundhygiene-Anforderung.
Mitarbeit-Anforderung
Frühbehandlung: bei herausnehmbaren Geräten ist die Trag-Disziplin entscheidend. Hier sind die Eltern gefragt, das Tragen zu kontrollieren.
Hauptbehandlung: Brackets sind permanent fixiert, keine Tragediziplin nötig. Bei Aligner-Therapie ist die Trag-Disziplin (mindestens 22 Stunden pro Tag) entscheidend.
Kosten
Frühbehandlung: niedriger bis mittlerer Bereich.
Hauptbehandlung: höherer Bereich.
Krankenkassenpflichtige Kieferorthopädie ist in der Schweiz nur in eng definierten Fällen abgedeckt (schwere kieferorthopädische Missbildungen mit Rolle nach IV oder Krankheitsfall). In der Regel werden die Kosten privat oder durch die Zahn-Zusatzversicherung getragen. Mehr im Artikel zur Zusatzversicherung für Zähne.
Schmerzen und Komfort
Frühbehandlung: in der Regel gut tolerierbar, weil die Geräte herausnehmbar sind und meist mild eingestellt werden.
Hauptbehandlung: zu Beginn und nach jeder Drahtanpassung Druckgefühl und leichte Schmerzen für ein bis drei Tage. Schleimhaut-Reizungen durch Brackets oder Aligner möglich.
Wann eine Frühbehandlung sinnvoll ist
Bestimmte Befunde rechtfertigen eine Frühbehandlung mit fünf bis acht Jahren:
Kreuzbiss
Wenn obere und untere Zähne in Quer-Richtung falsch zueinander stehen (untere Zähne aussen, obere innen), kann das ohne Korrektur zu asymmetrischem Kieferwachstum führen. Frühbehandlung mit Gaumennaht-Erweiterung oder Aktivator korrigiert das Problem, bevor es sich verschärft.
Ausgeprägter Überbiss oder Unterbiss
Bei deutlich vorstehenden oberen Schneidezähnen (Überbiss über 6 mm) erhöht sich das Risiko von Frontzahnverletzungen bei Stürzen. Eine Frühbehandlung kann den Überbiss reduzieren und das Risiko mindern.
Beim Unterbiss (untere Zähne vor den oberen) ist die Frühbehandlung wichtiger, weil sich das Problem mit dem Wachstum häufig verschärft. Spätere Korrektur erfordert dann oft kieferchirurgische Eingriffe.
Frontzahnverletzungs-Risiko
Wenn die oberen Schneidezähne stark vorstehen und das Kind aktiv ist (Sport, Velofahren), ist die Frühbehandlung sinnvoll, um das Verletzungsrisiko zu reduzieren.
Ausgeprägter Platzmangel
Wenn die Milchzähne zu eng stehen und kein Platz für die bleibenden Zähne erkennbar ist, kann eine Platzhalter- oder Erweiterungs-Therapie verhindern, dass bleibende Zähne falsch durchbrechen oder verlagert bleiben.
Habits (Daumenlutschen, Lippen- oder Zungenpressen)
Anhaltende Lutsch-Habits führen zu offenem Biss oder Vorverlagerung der oberen Schneidezähne. Frühbehandlung mit Funktionsregler oder Habit-Brecher kann hier helfen.
Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte
Bei angeborenen Spalten beginnt die kieferorthopädische Begleitung sehr früh, häufig schon im ersten Lebensjahr im Rahmen eines interdisziplinären Behandlungsplans.
Wann die Hauptbehandlung ausreicht
Bei vielen Kindern ist die Hauptbehandlung mit zehn bis dreizehn Jahren ausreichend. Frühbehandlung wäre nicht sinnvoll oder gar kontraproduktiv.
Leichte bis mittlere Engstand
Wenn die bleibenden Zähne zu eng stehen, aber keine strukturellen Probleme vorliegen, ist die Hauptbehandlung im bleibenden Gebiss ausreichend. Alternativ wird in einigen Fällen eine Extraktion einzelner Prämolaren erwogen.
Leichte Stellungsanomalien
Verdrehte oder leicht versetzte einzelne Zähne werden in der Hauptbehandlung effizient korrigiert.
Zahnlücken
Lücken zwischen den Zähnen werden in der Hauptbehandlung mit fester Apparatur oder Aligner geschlossen.
Symmetrische Wachstumsverhältnisse
Wenn der Befund mit fünf bis acht Jahren keine Auffälligkeiten zeigt, kann die Behandlung zur Hauptphase verschoben werden, ohne dass Nachteile entstehen.
Wann eine Behandlung nicht zwingend ist
Manche Stellungsabweichungen sind kosmetisch erkennbar, aber medizinisch nicht behandlungspflichtig:
Leichte Schiefstellung einzelner Zähne ohne funktionelle Folgen
Wenn ein einzelner Zahn leicht verdreht ist, aber kein Bissproblem vorliegt, ist die Korrektur Geschmackssache. Wir besprechen offen, was die Behandlung leisten kann und was nicht.
Leichte Engstand bei Erwachsenen ohne Funktionsstörungen
Bei Erwachsenen ist die Behandlung jederzeit möglich, aber häufig nicht zwingend. Mehr zur Erwachsenen-KFO im Artikel Invisalign vs feste Spange.
Diastema (Lücke zwischen den oberen Schneidezähnen)
Ein Diastema ist häufig kosmetisch unauffällig oder sogar charakteristisch. Behandlung sinnvoll nur, wenn die Lücke ausgeprägt ist oder die Patientin oder der Patient sie korrigieren möchte.
Wie Resident vorgeht
Wir empfehlen den ersten kieferorthopädischen Befund mit fünf bis sechs Jahren, im Rahmen der ersten Zahnarzt-Routinekontrollen. Mehr zu den ersten Zahnarztbesuchen im Artikel zur Frühbehandlung bei Kindern.
- Erstuntersuchung mit Funktionsbefund durch Dr. Toloudis, unseren Diplom-Kieferorthopäden.
- Diagnose und Indikationsstellung: Frühbehandlung nötig, Hauptbehandlung ausreichend, oder keine Behandlung erforderlich?
- Behandlungsplan und Aufklärung mit Aufzeigen der Phasen, der Geräte und der Dauer.
- Schriftlicher Kostenvoranschlag mit allen Phasen, damit die Familie planen kann. Mehr im Artikel zum Kostenvoranschlag.
- Behandlungsbeginn zum optimalen Zeitpunkt, in Abstimmung mit dem Wachstum und dem Wunsch der Familie.
- Regelmässige Kontrollen alle vier bis sechs Wochen während der aktiven Phase, jährlich in Pause-Phasen.
Dr. Athanasios Toloudis, Master of Science Kieferorthopädie, behandelt Kinder und Jugendliche an unseren Standorten Rapperswil-Jona, Berg, Küsnacht und Ermatingen in rotierender Sprechstunde. Patientinnen und Patienten aus Winterthur und Bellevue werden für die KFO-Behandlung an einen der vier Toloudis-Standorte weitergeleitet. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kieferorthopädische Erstuntersuchung. Wir empfehlen ehrlich, ob eine Behandlung sinnvoll ist und wann.